Grundsätzlich muss der Hund sowohl in Orten als auch in der Natur angeleint sein. Das soll sowohl den Hund als auch andere Menschen, die möglicherweise nicht meinen, Bello sei fantastisch, und auch die anderen Tiere der Natur schützen. Es gibt aber zwei Ausnahmen von der Regel. In eingezäunten Hundewäldern sowie an Stränden im Winterhalbjahr (Oktober – März) darf sich der Hund frei bewegen.