Das Fahren mit nichtmotorisierten Wasserfahrzeugen (Kanu, Kajak, SUP-Boards) ist auf Wasserläufen und Seen erlaubt, die mehreren Eigentümern gehören. Dies gilt zum Beispiel für den gesamten Fluss Gudenåen. Wenn ein See nur einen einzige, privaten Eigentümer hat, müssen Sie zuerst die Erlaubnis des Eigentümers einholen, um den See befahren zu dürfen. Öffentliche Seen und Flüsse können frei befahren werden. Es kann jedoch vorkommen, dass die Behörden den Zugang aus Naturschutzgründen eingeschränkt haben.

Wer auf einem Fluss fahren möchte, sollte zunächst sicherstellen, dass die Wassertiefe ausreichend ist. Auf Flüssen und Seen gilt, dass man selbst Zugang zum Wasser haben muss. Bitte vermeiden Sie, die Natur zu beeinträchtigen, und bitte benutzen Sie öffentliche Stege, Einlassstellen oder Ähnliches, wenn diese verfügbar sind.

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